AGB

Frank Nettlau – im Folgenden auch „Vermieter“
Rosstrappe 2
06502 Thale

Tel.: 03947 940 106
info@ferienpark-rosstrappe.eu

1.Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung/-haus sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

2. Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungen der Ferienwohnungen oder Ferienhäuser erfolgen nach telefonischem Angebot, schriftlicher Korrespondenz oder über Buchungsportale im Internet. Auch telefonische Buchungen mit Angabe der vollständigen Adresse des Mieters sowie des Mietzeitraumes gelten als rechtskräftig. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden.

3. Zahlungsbedingungen

Es werden ausschließlich Zahlungen in bar vor Ort bei Anreise akzeptiert. Nach vorheriger Absprache sind Zahlungen per Überweisung möglich. Eine Zahlung per EC- oder Kreditkarten bzw. Schecks werden nicht akzeptiert.

4. An-/Abreise

Die Ferienwohnung/-haus steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung/-haus bis 10.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine mehr als 60 Minuten verspätete Abreise mit einer Tagesmiete von 50 Euro in Rechnung zu stellen.

5. Aufenthalt

5.1 Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

5.2  Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

6. Sachzustand

Die Ferienwohnung/-haus wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.

Die Nutzung des Außenpools erfolgt auf eigene Gefahr. Das Springen von den Seitenrändern ist nicht gestattet. Kindern ist die Nutzung des Pools ausschließlich unter Aufsicht ihrer Eltern gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.

Ebenso erfolgt die Nutzung des Grillplatzes und der Feuerstelle auf eigene Verantwortung. Es sind die bestehenden Waldbrandstufen des Landkreises Harz zu beachten. Insbesondere ist offenes Feuer bei windigem Wetter untersagt. Für Feuerschäden jeglicher Art haftet der Verursacher.

Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

7. Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nur nach vorheriger Absprache und in bestimmten Ferienwohnungen/-häusern erlaubt. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.

8. Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

8–31 Tage vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Mietpreises

1–7 Tage vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise 90 % des vereinbarten Mietpreises

Eine Stornierung am Anreisetag sowie eine Nichtanreise wird mit 100% des vereinbarten Mietpreises berechnet.

Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um entstehende Stornokosten abzusichern.



9. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des bereits gezahlten Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

11. WLAN-Nutzung

11.1 Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter bei Zahlung des Entgeltes für die WLAN-Nutzung vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs. Die Reichweite des WLAN-Netzes ist beschränkt auf den Bereich des Haupthauses.

11.2  Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.

11.3  Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.

11.4  Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.

11.5 Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.

12. Schriftform

Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform.

13. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand dient ausschließlich das Amtsgericht Quedlinburg oder deren übergeordnete Gerichte

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen.

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